Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Geltungsbereich
    Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Lieferung und Einführung eines Datenverarbeitungsprogramms (im nachfolgenden „Software“) durch die Dienstleistungsfirma Andreas Vida elitecoder.at – nachstehend Dienstleister genannt – mit seinem Vertragspartner – nachstehend Auftraggeber – genannt. Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser AGB abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor.
  2. Vertragsgegenstand
    Vertragsgegenstand ist die vom Dienstleister entwickelte und dem Auftraggeber zur Nutzung zu überlassende Software, einschließlich Quellcode, Benutzerdokumentation und weiterer Unterlagen (Produktbeschreibungen, etc.).
  3. Zustandekommen des Vertrages
    1. Das Vertragsverhältnis für die Softwarelieferung kommt durch Erteilung eines Kundenauftrags durch den Auftraggeber (Angebot) und dessen Annahme durch den Dienstleister zustande. Der Auftraggeber ist an die Erteilung des Kundenauftrages (Angebot) zwei Wochen gebunden.
    2. Der Gegenstand des Vertrages bzw. die genaue Aufgabenbezeichnung ist im schriftlichen Auftrag beschrieben.
  4. Lieferung der Software
    Der Dienstleister liefert die Software auf digitalem Wege (i.d.R. E-Mail oder Cloud-Speicher) dem Auftraggeber aus. Der Auftraggeber implementiert die Software in seinen IT-Systemen. Bei Bedarf wird der Dienstleister den Auftraggeber bei der Installation unterstützen.
  5. Nutzungsrechte der Software
    Sofern im Vertrag nicht andes vereinbart, räumt der Dienstleister dem Auftraggeber ein ausschließliches, unbefristetes, unwiderrufliches Nutzungsrecht an der Software einschließlich der Dokumentation ein. Das Nutzungsrecht gilt für alle bekannten Nutzungsarten für den Betrieb auf einer produktiv genutzten Instanz einschließlich der Bearbeitung und der Vervielfältigung auf andere Systeme des Auftraggebers ohne Produktivcharakter (Entwicklungs- und Testsysteme). Eine Veröffentlichung der Software, der gewerbliche Weiterverkauf und die Vervielfältigung auf IT-Systeme ausserhalb des Hoheitsbereichs des Auftraggebers ist nicht Bestandteil der Lizenz.
  6. Einweisung in die Software
    Nach der Installation der Software weist der Dienstleister den Auftraggeber in die Benutzung der Software ein. Die Dauer der Einweisung ist im jeweiligen Auftrag geregelt. Für weitere Einweisungen kann der Dienstleister eine zusätzliche Vergütung verlangen.
  7. Abnahme der Software
    Der Dienstleister wird die ausgelieferte Software nach Installation mit Unterstützung des Auftraggebers konfigurieren. Im Rahmen der Einweisung in die Software wird der Dienstleister die Funktionsfähigkeit der Software nachweisen. Die Abnahme ist nach Übergabe der zur Software gehörenden Unterlagen zu erklären und in einem vom Dienstleister und dem Auftraggeber zu unterzeichnenden Abnahmeprotokoll festzuhalten. Kleinere Mängel, die Funktion und Nutzungsmöglichkeit der Software nicht beeinflussen, hindern die Abnahme durch den Auftraggeber nicht, wenn der Dienstleister dies verlangt und unverzügliche Mängelbeseitigung (spätestens binnen einer Woche) zusagt. Wegen unerheblicher Mängel darf der Auftraggeber die Abnahme nicht verweigern. Läuft eine vom Dienstleister gesetzte Frist zur Abnahme durch den Auftraggeber ergebnislos ab, gilt die Abnahme als erteilt. Liegen bei der Abnahme erhebliche Mängel vor, verpflichtet sich der Dienstleister die Mängel unverzüglich zu beseitigen. Die Abnahme ist dann innerhalb einer Woche nach Anzeige der Mängelbeseitigung durch den Auftraggeber zu wiederholen.
  8. Gewährleistung
    Der Dienstleister übernimmt für die Funktionsfähigkeit der Software entsprechend den vertraglich aufgeführten Anforderungen und dafür, dass sie bei Abnahme dem anerkannten Stand der Technik entspricht und nicht Mängel aufweist, eine Gewährleistung von einem (1) Jahr nach Abnahme.
  9. Preise und Zahlungsbedingungen
    1. Die Software wird zu dem im individuellen Vertrag aufgeführten Festpreis nach Auslieferung fällig und berechnet, soweit nicht im Vertrag eine andere Rechnungsstellung vereinbart ist.
    2. Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt.
    3. Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug zahlbar. Ist der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum eingegangen, ist der Dienstleister berechtigt Verzugszinsen geltend zu machen. Die Verzugszinsen betragen 3 % p.a. über dem zur Zeit der Berechnung geltenden Basiszinssatz.
  10. Haftung
    Der Dienstleister haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Dienstleister in demselben Umfang.
  11. Gerichtsstand
    Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich österreichisches Recht. Hat der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Österreich oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat, ist ausschließlich Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz.

Linz, 1.11.2022